Das Schulsystem in NRW und der Aufbau des Gymnasiums (siehe Dokumente)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (siehe Dokumente)
Stundentafel
7 | 7 | 8 | 8 | 9 | 9 | |
Fächer | 1.Hj. | 2.Hj. | 1.Hj. | 2.Hj. | 1.Hj. | 2.Hj. |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 |
Geschichte | 2 | 2 | - | - | 2 | 2 |
Erdkunde | 2 | 2 | 2 | - | 2 | - |
Politik/Wirtschaft | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 |
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 |
Biologie | - | - | 2 | 2 | - | 2 |
Physik | 2 | 2 | - | 2 | 2 | 2 |
Englisch | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Franz./Latein | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Kunst | - | 2 | 2 | - | 3 | - |
Musik | 2 | - | - | 2 | - | 3 |
Religionslehre | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Kernstunden | 31 | 31 | 32 | 32 | 33 | 33 |
Ergänzungsstunden | 1x SP | 1x SP | 1x 3. FS | 1x 3. FS | 1x 3. FS | 1x 3. FS |
Gesamtwochenstd. | 32 | 32 | 33 | 33 | 34 | 34 |
Kern- u. Erg.std. | 30-32 | 30-32 | 32-34 | 32-34 | 32-34 | 32-34 |
Wahlpflichtbereich
In den Klassen 8 und 9 können durch die Belegung eines Wahlpflichtfachs eigene Akzente gesetzt werden. In Kooperation mit dem Zeppelin-Gymnasium bietet das Geschwister-Scholl-Gymnasium folgende Fächer und Fächerkombinationen an:
-
Biologie/Chemie (siehe Dokumente)
-
Biologie/Sport (siehe Dokumente)
-
Civilisation française (siehe Dokumente)
-
Geschichte/Politik (siehe Dokumente)
-
Gesellschaftswissenschaften bilingual (siehe Dokumente)
-
Italienisch neueinsetzend (siehe Dokumente)
-
Kunst (siehe Dokumente)
-
Mathematik/Informatik (siehe Dokumente)
-
Physik/Technik
Der Unterricht im Wahlpflichtbereich erfolgt außerhalb des Klassenverbandes in Kursen und ist versetzungsrelevant (Fächergruppe II). Pro Halbjahr werden zwei Kursarbeiten geschrieben.
Maßnahmen der Begabtenförderung
Abschlüsse und Berechtigungen
Das Ziel des gymnasialen Bildungsgangs ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und damit die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Darüber hinaus können am Gymnasium weitere Abschlüsse erworben werden, die in der Regel durch eine erfolgreiche Versetzung vergeben werden. Diese Abschlüsse werden bei Abgang auf Abgangszeugnissen ausgewiesen.
Übersicht über die am Gymnasium erreichbaren Abschlüsse und Berechtigungen (siehe Dokumente)
Klassenarbeiten
Übersicht über die Anzahl und die Dauer der Klassenarbeiten in der SI (siehe Dokumente)
Versetzungsbestimmungen
Eine Schülerin bzw. ein Schüler wird versetzt, wenn die Leistungen in allen Fächern ausreichend oder besser sind oder nicht ausreichende Leistungen ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt bleiben (APO-SI § 22 (1)).
Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9 und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen entweder
- in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
- in den übrigen Fächern entweder a) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder b) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.
Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind (APO-SI § 27).
Tabellarische Übersicht über die Versetzungsbestimmungen (siehe Dokumente)
Nachprüfungen
Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll (APO-SI § 23 (1)).
Die Nachprüfungen finden in der letzten Woche der Sommerferien statt und bestehen aus einer mündlichen, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung.
Lernstandserhebungen in Klasse 8
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in Klasse 8 an Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teil. Dabei handelt es sich um zentrale Prüfungen, mit deren Hilfe untersucht werden soll, inwieweit die Schülerinnen und Schüler die in den nationalen Bildungsstandards festgelegten Kompetenzen bereits erreicht haben.
Lernstandserhebungen stellen als Diagnoseinstrument eine wichtige Grundlage für eine systematische Unterrichtsentwicklung dar. Sie bieten den Lehrerinnen und Lehrern Informationen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen und inwieweit in den untersuchten Teilbereichen die fachlichen Anforderungen der Lehrpläne erfüllt wurden.
Nach der Auswertung der Prüfung erhält jede Schülerin und jeder Schüler eine individuelle Ergebnisrückmeldung. Auf Grundlage dieser Rückmeldung unterbreiten wir unseren Schülerinnen und Schülern geeignete Maßnahmen zur Förderung besonderer Begabungen oder zum Schwächenausgleich.
Infoblatt für Eltern (QUA-LiS NRW) (siehe Dokumente)
Informationen für Eltern
Die Informationen aus dem ersten Teil der Klassenpflegschaftssitzungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen für Klasse 7 (siehe Dokumente)
Allgemeine Informationen für Klasse 8 (siehe Dokumente)
Allgemeine Informationen für Klasse 9 (siehe Dokumente)