Geschwister-scholl-Gymnasium Lüdenscheid

Vielfalt fördern. Individuelle Wege gehen.

Der Deutsche Schulpreis
Preisträger 2014
Schülerfahrkosten

Für die Übernahme der Schülerfahrkosten ist von Folgendem auszugehen:

Die Schülerfahrkosten werden von der Stadt Lüdenscheid übernommen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zur nächstgelegenen Schule der Schulform vorliegen. Maßgebend hierfür ist die Entfernungsgrenze zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule von mehr als 3,5 km in der Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10) sowie in der Einführungsphase und mehr als 5 km in der Sekundarstufe II (nur Qualifikationsphase 1 und Qualifikationsphase 2).

Sollte es unklar sein, ob das Gymnasium Ihrer Wahl das nächstgelegene Gymnasium ist und somit ein Anspruch auf Aufnahme besteht, wird dies in jedem Fall mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus

  • Wiblingwerde (evtl. nächstgelegene Schule Altena),
  • Werdohl (evtl. nächstgelegene Schule Plettenberg),
  • Schalksmühle (Löh) (evtl. nächstgelegene Schule Halver),
  • Oberbrügge (evtl. nächstgelegene Schule Halver).